Betreuungsbüro Lovis
Ihr Betreuungsbüro für Delmenhorst und Umgebung
Ich begleite und vertrete als Betreuer hilfsbedürftige Menschen in den durch das Gericht festgelegten Aufgabenbereichen.
Rechtliche Grundlage für die gesetzliche Betreuung sind die §§ 1896 BGB (ff.). Hier wird die rechtliche Vertretung volljähriger geregelt. Voraussetzung ist immer das Vorliegen einer Erkrankung (psychische Erkrankung, seelische-, körperliche- oder geistige Behinderung bzw. eine Kombination daraus). Hierzu zählen auch die anerkannten Suchterkrankungen.
Es muss durch das Gericht immer möglichst genau beschrieben welchen für welche sog. Aufgabenkreise ein Betreuer zuständig ist. Der Betreuer darf dann auch immer nur in diesen tätig werden. Die gängigsten Aufgabenkreise sind:
- Vermögenssorge
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Wohnungsangelegenheiten
- Rechts- / Antrags- und Behördenangelegenheiten
- Entgegennahme, Öffnen und Anhalten der Post
Wie bekommt man einen Betreuer
Eine Betreuung kann im Prinzip durch jeden angeregt werden. Das jeweils zuständige Betreuungsgericht prüft die Anregung durch Anforderung fachärztlicher Gutachten, Anhörung der betroffenen etc. Im Anschluss entscheidet das Gericht über Art und Umfang der Betreuung und bestellt einen geeigneten Betreuer.
Beratungsstellen
Bei Fragen rund um die Betreuung finden Interessierte bei den jeweiligen Betreuungsstellen stets versierte Mitarbeiter/innen die mit Rat und Tat zur Seite stehen. Es gibt aber auch Betreuungsvereine, die eine kostenfreie Beratung anbieten, welche hier leider nicht möglich ist. Welche Vereine dies anbieten erfahren Sie auch über die jeweilige Betreuungsbehörde.